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   BGH, 16.05.1961 - 1 StR 110/61   

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https://dejure.org/1961,5720
BGH, 16.05.1961 - 1 StR 110/61 (https://dejure.org/1961,5720)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1961 - 1 StR 110/61 (https://dejure.org/1961,5720)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1961 - 1 StR 110/61 (https://dejure.org/1961,5720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1953 - 1 StR 790/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 1 StR 110/61
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. 1 StR 790/52 vom 23. Juni 1953, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 596; 1 StR 91/60 vom 29. März 1960), ist die Erinnerungsfähigkeit eines Täters an die Tat kein untrügliches Zeichen dafür, daß seine Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, nicht erheblich vermindert war.
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 1 StR 110/61
    Selbst wenn man die Möglichkeit, daß die Zurechnungsfähigkeit allein durch Alkoholeinfluß erheblich vermindert war, durch die eigene Erwägung der Strafkammer, der Angeklagte sei in ungewöhnlich hohem Maße alkoholverträglich, als ausgeräumt ansähe, wäre es nach dem von der Strafkammer übernommenen Sachverständigengutachten immer noch nicht ausgeschlossen, daß die durch Trunksucht verstärkte psychopathische Abartigkeit des Angeklagten, die möglicherweise als krankhafte Störung der Geistestätigkeit in Betracht käme (vgl. BGHSt 14, 30, 32) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59], seine Zurechnungsfähigkeit - vielleicht in Verbindung mit Alkoholgenuß - im Zeitpunkt der Tat erheblich vermindert hätte.
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 1 StR 110/61
    Selbst wenn man die Möglichkeit, daß die Zurechnungsfähigkeit allein durch Alkoholeinfluß erheblich vermindert war, durch die eigene Erwägung der Strafkammer, der Angeklagte sei in ungewöhnlich hohem Maße alkoholverträglich, als ausgeräumt ansähe, wäre es nach dem von der Strafkammer übernommenen Sachverständigengutachten immer noch nicht ausgeschlossen, daß die durch Trunksucht verstärkte psychopathische Abartigkeit des Angeklagten, die möglicherweise als krankhafte Störung der Geistestätigkeit in Betracht käme (vgl. BGHSt 14, 30, 32) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59], seine Zurechnungsfähigkeit - vielleicht in Verbindung mit Alkoholgenuß - im Zeitpunkt der Tat erheblich vermindert hätte.
  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 91/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.05.1961 - 1 StR 110/61
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (vgl. 1 StR 790/52 vom 23. Juni 1953, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 596; 1 StR 91/60 vom 29. März 1960), ist die Erinnerungsfähigkeit eines Täters an die Tat kein untrügliches Zeichen dafür, daß seine Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, nicht erheblich vermindert war.
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